Für Mitglieder, die zur Jahreshauptversammlung verhindert sind, werden am 16.03.2025 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr beim 1. Vorsitzenden in Koslar gegen Vorlage entsprechender Belege die Beitragsmarken für das Jahr 2025 ausgegeben und die Erlaubnisscheine verlängert.
Die Ausgabe der Marken sowie die Verlängerung der Papiere erfolgt nur, wenn der Mitgliedsbeitrag 2025 sowie evtl. Fehlgelder für die Teilnahme am Gewässerreinigen 2024, bis zum 01 März 2025, auf das o.a. Konto des ASV Rurdorf eingegangen ist.
Ihr benötigt für diesen Termin Euren gültigen Fischereischein, Eure ausgefüllte Fangliste sowie den Sportfischerpass und den Fischereierlaubnissschein des ASV Rurdorf. Ohne diese Dokumente erfolgt keine Verlängerung der Papiere und ohne gültige Papiere darf nicht an unseren Gewässern gefischt werden.